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Höhere Abgaben durch das Erneuerbare Energien Gesetz belasten den Strompreis
(Duisburg, 16.11.09)
In Deutschland unterliegen die Strompreise von Versorgungsunternehmen vielen Einflüssen. So bestimmen nicht nur die Konditionen des freien Marktes, sondern zu einem erheblichen Anteil auch die staatlichen Abgaben deren Höhe. Diese Abhängigkeiten machen die Strompreise sensibel für Veränderungen.
Die Neuregelung des gesetzlichen Umlageverfahrens zur Förderung erneuerbarer Energien zum 1. Januar 2010 ist ein solches Beispiel. Deutschlandweit führt sie dazu, dass sich der staatliche Anteil aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) am Strompreis um 0,937 Cent je Kilowattstunde erhöht und bei allen Energielieferanten, auch bei der Stadtwerke Duisburg AG, höhere Kosten entstehen.
Johannes Gösling, Leiter Vertrieb: „Obwohl dieser Entwicklung Preisvorteile bei der Strombeschaffung gegenüber stehen, konnten wir die Mehrkosten aus der gesetzlichen Neuregelung in Höhe von brutto 1,11 Cent je Kilowattstunde nicht komplett kompensieren. Dies bedeutet, dass der Preis für eine Kilowattstunde Strom zum 1. Januar 2010 von 21,91 Cent um 0,9 Cent auf 22,81 Cent steigt."
Bei konstantem Grundpreis und einer Garantie für den neuen Arbeitspreis bis zum 31. Dezember 2010, schlägt die Erhöhung des staatlichen Anteils am Strompreis bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden mit rund 32 Euro im Jahr zu Buche.


