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Stadtwerke Duisburg AG: Gerichtsurteile wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens schrecken scheinbar nicht ab
(Duisburg, 08.12.09)
Gerichtsurteile wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens schrecken nicht ab. Zu diesem Schluss kommt die Stadtwerke Duisburg AG, aufgrund vieler Anrufe ihrer Kunden in den letzten Tagen. So sind die als „Ranger“ bezeichneten Mitarbeiter der eprimo GmbH wieder in Duisburg auf Kundenfang unterwegs. Dass sie dabei häufig im Trüben fischen, scheint sie nach wie vor nicht sonderlich zu interessieren.
Bereits im Januar 2009 erwirkte die Stadtwerke Duisburg AG gegen das Tochterunternehmen der RWE AG ein Urteil beim Landgericht Duisburg, durch das dem Stromanbieter untersagt wurde, im Stadtgebiet Duisburg durch unerwünschtes Anrufen bei Bürgern zu versuchen, Kunden zu gewinnen oder gegenüber Kunden der Stadtwerke Duisburg AG zu behaupten, der Stromanbieter sei eine Beteiligungsgesellschaft oder eine Unterabteilung der Stadtwerke Duisburg AG. Beide Vorgehensweisen sind unlauter und verstoßen eindeutig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
„Trotz dieses Richterspruchs wurde die Kundenwerbung mit rechtswidrigen Maßnahmen fortgesetzt“, sagt Eberhard Hayh, Leiter der Rechtsabteilung der Stadtwerke Duisburg AG. „So ließ die Beklagte Flyer mit wettbewerbswidrigem Inhalt verteilen und Gruppen von Werbern von Haustür zu Haustür durch die Stadt ziehen, um durch teilweise falsche, unwahre Aussagen mit potentiellen Kunden ins Gespräch zu kommen und Verträge abzuschließen. Dabei erklärten die Werber unter anderem, sie kämen von den Stadtwerken", so Hayh weiter. „Auch hiergegen sind wir vorgegangen und konnte im Oktober 2009 erneut ein Urteil gegen eprimo erwirken. In diesem Urteil gingen die Richter sogar noch weiter als ihre Kollegen im Januar 2009, indem sie der Beklagten sogar untersagten, eine gesellschaftsrechtliche Verbindung oder Nähe oder eine Lieferantenverbindung zwischen sich und der Stadtwerke Duisburg AG herzustellen“, verdeutlicht Hayh das Ausmaß des Urteils.
Da auch dieses zweite Gerichtsurteil nicht zu einer grundsätzlichen Änderung bei der Werbung um Kunden geführt hat, weist der Jurist darauf hin, dass die Stadtwerke Duisburg AG keine sogenannten Haustürgeschäfte betreibt und Mitarbeiter der Stadtwerke lediglich ins Haus kommen, um den Zählerstand abzulesen oder Störungen zu beheben. Dabei weisen sie sich unaufgefordert durch einen Dienstausweis aus.


